Allgemeine Geschäftsbedingungen W.Loy GmbH

§ 1 Allgemeines

 

1.   Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der W. Loy GmbH, im folgenden W. Loy, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist.

2.   Lieferungen erfolgen mit größter Beschleunigung nach Maßgabe der Bestände und Liefermöglichkeiten. Schadens-ersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Höhere Gewalt befreit W. Loy von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.

3.   Rücknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nur nach Absprache und mit erteilter Zustimmung erfolgen.

                         

§ 2 Preise

 

1.   Lieferungen und Leistungen erfolgen stets zu den am Tage der Erfüllung gültigen Bedingungen und Preisen, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2.   Die Preise für Röntgenverbrauchsmaterialien und Zubehör sind Schwankungen unterworfen, die wir weder voraussagen noch beeinflussen können. Daher sind kurzfristige Änderungen der Konditionen vorbehalten.

 

§ 3 Sonderaufträge

 

1.  Sonderaufträge über nicht gelistete Ware bedürfen hinsichtlich Mindestmenge, Konfektionierung, Preis und Lieferzeit der gesonderten Vereinbarung. Die Annahme des Auftrages wird schriftlich bestätigt.

 

§ 4 Verpackung und Versand

 

1.  Die Kosten für Verpackung und Versand werden gem. Angebot abgerechnet.

2.   Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden.

 

 

§ 5 Verpackungsverwertung und Verpackungsentsorgung

 

1.   Beschaffenheit, Art und Umfang der Verpackungen sind zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsordnung) zweckbestimmt.

2.   Der Kunde ist berechtigt, Verkaufsverpackungen restentleert, im Fall von flüssigen Chemikalien gespült sowie nach Materialarten vorsortiert, den Sammelstellen oder bei Lizenz der Verpackungen von DSD, den hierfür bestimmten jeweiligen Wertstoffbehältern zuzuführen. Verkaufsverpackungen mit dem Gefahrensymbol „giftig” sind auch nach Restentleerung als überwachungsbedürftiger Abfall vom Kunden selbst zu entsorgen.

3.   Eine Rücknahme der Verkaufsverpackung ist bis auf im Einzelnen zu vereinbarende Einzelfälle nicht möglich.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

l.   Alle von W. Loy gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher bestehenden und noch entstehenden Forder-ungen Eigentum von W. Loy. Sie dürfen so lange nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert und verarbeitet, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.

2.   Im Falle einer Weiterveräußerung von Waren tritt der Kunde mit der Annahme von Waren bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen von W. Loy die ihm aus Veräußerungen der gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an W. Loy ab. Im Falle der Veräußerung verarbeiteter Ware tritt der Kunde die Forderungen in Höhe des Wertes ab, der auf durch W. Loy gelieferte Waren entfällt.

3.   Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfüllung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder in sonstiger Weise, z. B. durch Pfändungen von dritter Seite oder ein Insolvenz-verfahren des Kunden gefährdet, so ist W. Loy berechtigt, gelieferte Waren auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung zurückzuholen.

 

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

 

l.   Warenrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen über Dienstleistungen, Geräte aller Art, Ersatzteile und Mieten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar.

2.   Werden Forderungen mit Gutschriften verrechnet, so wird ein evtl. gewährtes Skonto nur auf den danach zu zahlenden Betrag gewährt.

3.   Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

4.   W. Loy behält sich vor, in bestimmten Fällen Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse, Barzahlung    oder per Nachnahmeversand durchzuführen.

5.   Bei Zahlungsverzug berechnet W. Loy Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (Euribor). Ist der Abneh-mer Kaufmann, berechnet W. Loy diesen Zinssatz ab Überschreitung der Zahlungsfrist.

 

§ 8 Beanstandungen und Gewährleistung

 

1.   Fehlende Waren sind spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Sendung unter Einsendung des Lieferscheins zu rekla-mieren.

2.   Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Hierbei ist die Emulsions-, Fabrikations- oder Chargen-Nummer anzugeben und die beanstandete Ware, ggf. auch unverarbeitetes Material der gleichen Packung, nach Absprache mit W. Loy zurück-zusenden.

3.   Für sämtliche Geräte übernimmt W. Loy sofern nichts anderes vereinbart 1 Jahr Gewährleistung (für Tausch- und Ersatzteile 1 Monat), indem W. Loy Fabrikations- oder Materialfehler, die in dieser Zeit angezeigt werden, kostenlos behebt oder ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen Art liefert. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn diese durch den Her-steller erbracht werden muss. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer. Dieser ist durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Gewährleistung wird durch Nachbesserungen nicht verlängert und ist ausgeschlossen bei Transportschäden, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, selbst vorgenommenen Eingriffen sowie Verwendung von ungeeigneten Verbrauchsmaterialien. Ferner ist eine Geräte- und Ersatzteilgewährleistung nur bei regelmäßiger Wartung der Geräte durch Fachkräfte des Geräteherstellers und andere geschulte Fachkräfte möglich. Auf Gebrauchtgeräte und gebrauchte Ersatzteile wird keine Gewährleistung erbracht; Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Für Verschleißteile, Glas, alle Arten von Lampen, Heizfäden, Batterien und Schrift – und Datenträger (Disketten, Wechselplatten usw.) leistet W. Loy nur Gewähr, wenn ein Fehler schon bei der Übergabe vor-handen war. Weitergehende Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn sind ausge-schlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Rückgabe von nicht original verpackten Ersatzteilen ist nicht möglich. Für zurückgesandte Ersatzteile zur Gutschrift fallen Überprüfungs- und Bearbeitungskosten an.

 

§ 9 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für Lieferungen ist die jeweilige Versandstätte, für Zahlungen 90547 Stein.

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Zur Entscheidung mit W.Loy entstehender Streitigkeiten wird soweit eine Vereinbarung zulässig ist das Amtsgericht Fürth als örtlich zuständig vereinbart.

 

§ 11 Datenspeicherung

 

W. Loy speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen personenbezogenen Daten der Geschäftspartner.

 

§ 12 Schlußbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung.